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Europäischer
Unfallbericht KFZ
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Verhalten bei
Schadensfall
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Lexikon

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A

All-Risk

All-Risk Versicherungen schützen vor allen Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind und bieten somit einen umfassenden Schutz gegen unvorhergesehene Schäden oder Verlust.

Allmählichkeit

Durch die allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit, Temperatur, Rauch oder Staub entstehen Sachschäden. Diese sind in der Haftpflichtversicherung meist ausgeschlossen, können jedoch durch eine Mehrprämie eingeschlossen werden.

Antrag

Der Versicherungsnehmer füllt den Versicherungsantrag aus und willigt somit ein eine bestimmte Leistung (in dem Fall eine Versicherungsleistung) im Gegenzug für eine bestimmte Prämie anzunehmen.

Antragsbindefrist

Innerhalb der Antragsbindefrist (meist 6 Wochen) kann der Versicherungsnehmer von seinem Antrag zurücktreten bzw. hat die Versicherungsgesellschaft Zeit den Antrag zu prüfen und die Polizze auszustellen.

Anwartschaft

Anwartschaft bedeutet, dass man durch Zahlung eines Beitrags in der Zukunft ein Recht erhalten wird. z.B. durch Zahlung der Prämie, erhält man in der Pension eine monatliche Zahlung.

Assistance-Leistung

Das sind Leistungen, die in Notfallsituationen getätigt werden. Darunter fallen z.B. medizinische/technische Soforthilfe, Unterstützung beim Verlust von Reisedokumenten oder Kfz-Totalschaden.

Ausschlüsse

Versicherungen grenzen mit Ausschlüssen in den Vertragsbestimmungen das von ihnen übernommene Risiko ein.

B

Bauherrenhaftpflicht

Diese Versicherung deckt Personen- und Sachschäden während der Bauphase. "Betreten verboten"-Schilder reichen nicht sich gegen Haftungsansprüche Dritter abzusichern.

Bauwesenversicherung

Sie gilt als Rundum-Schutz für den Bau und deckt alle Schäden an Bauleistungen und –material während der Bauzeit ab. Sollte z.B. ein Hochwasser den Rohbau nachhaltig beschädigen, sodass dieser komplett neu gebaut werden müsste, erhalten Sie einen entsprechenden Leistungsersatz von der Versicherung. Ohne Bauwesenversicherung müssten Sie den Neubau auf Ihre eigenen Kosten erneut bauen.

Bereicherungsverbot

Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer maximal den tatsächlich eingetretenen Schaden ersetzt bekommt. Zum Beispiel, wenn der Schaden 100.000 Euro beträgt, können Sie nicht mehr als 100.000 Euro Schadensersatz bekommen.

Bergungskosten

Unter diesen Begriff fallen alle Kosten, die durch Such- und Bergungsaktivitäten für ein Unfallopfer und den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus bzw. den Rücktransport ins Heimatland entstehen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Verlust der Arbeitskraft durch Krankheit und Unfall ist ein existenzbedrohendes Problem für den Firmeninhaber und seiner Familie. Beruf und Einkommen bieten finanzielle Sicherheit. Die gesetzliche Absicherung deckt meist nur einen Teil der laufenden Kosten. Der fehlende Teil kann durch eine Berufsunfähigkeitsrente gesichert werden. Die Leistung wird ab einer Berufsunfähigkeit von 25% bzw. 50% erbracht.

Best Advice

Best Advice bedeutet das bestmögliche Angebot. Versicherungsmakler sind per Gesetz verpflichtet ihren Kunden das bestmögliche Angebot zu unterbreiten. Das bezieht sich jedoch nicht nur auf eine günstige Prämie, sondern auch auf die Leistungen der Versicherung.

Betriebliche Altersvorsorge

Das sind freiwillige Leistungen des Arbeitsgebers, die direkt vom Bruttogehalt abgezogen und an diverse Gesellschaften (mittels Versicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) übermittelt werden. Der Arbeitgeber erspart sich somit Lohnnebenkosten und bindet die Mitarbeiter an das Unternehmen.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Sollte der Versicherungsnehmer durch einen Sachschaden im Unternehmen nicht in der Lage sein seinen Betrieb fortzuführen, deckt diese Versicherung den Unterbrechungsschaden. Dieser errechnet sich aus dem Deckungsbeitrag, den der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung erwirtschaftet hätte.

Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige (BUFT)

Die Versicherung leistet bei einer Betriebsunterbrechung aufgrund Krankheit oder Unfall. Je nach Produkt leistet sie auch bei einer Betriebsunterbrechung aufgrund bestimmter Sachschäden (z.B. Brand, Einbruch,...). Die Versicherung ersetzt sowohl fortlaufende Kosten als auch den Gewinnentgang und ist für Kleinunternehmen oder Einzelunternehmer, deren Erfolg stark vom Firmeninhaber abhängig ist, besonders wichtig.

Billigungsklausel

Sollte die Polizze vom Antrag abweichen, muss dies lt. §5 Versicherungsvertragsgesetz auf der Polizze vermerkt werden. Geschieht dies nicht, gelten die Informationen am Antrag. Wird darauf hingewiesen, kann der Versicherungsnehmer binnen einem Monat vom Vertrag zurücktreten. z.B. unterschiedliche Prämie.

Bonus-Malus-System

Die Prämien in der Kfz-Haftpflichtversicherung werden bei den meisten Versicherungsgesellschaften nach diesem System bemessen und richten sich nach dem Schadenverlauf in einem bestimmten Zeitraum. Dieses System enthält 18 Stufen, wobei man bei 9 einsteigt und bei Schadensfreiheit verbessert man sich um eine Stufe, bei einem Schaden fällt man drei Stufen zurück.

D

D&O Versicherung

Die "Directors and Officers Liability Insurance" ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager, Vorstände, Geschäftsführer & Co. Sollte die Unternehmensleitung eine Fehlentscheidung treffen, schützt diese Versicherung vor einem Privatkonkurs.

Dauerrabatt

Viele Versicherungsgesellschaften gewähren bei langjährigen Verträgen einen "Treuebonus" in dem sich die Prämie verringert. z.B. bei 10 jährigen Verträgen verringert sich die Prämie um 20%. Sollte der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden, kann der Versicherer die anteilige Rückzahlung einfordern.

Deckung

Bezeichnet die Verpflichtung einer Versicherung die finanziellen Folgen nach dem Eintritt eines Schadens für den Kunden zu übernehmen (z.B. die Kosten des Wiederaufbaues nach einem Feuerschaden). Die Deckung wird in den Versicherungsbedingungen beschrieben.

Deckungssumme

Die Deckungssumme ist der Betrag, den die Versicherungsgesellschaft maximal leistet. In bestimmten Sparten, wie z.B. der Kfz-Haftpflicht, sind Mindestbeträge gesetzlich festgeschrieben.

Deckungszusage

Eine Deckungszusage sichert dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschutz in der Zeit zwischen dem Antrag und der Ausstellung der Polizze zu.

Dienstreiseversicherung

Die Gründe für Dienstreisen ins Ausland sind vielfältig. Hierfür werden die Mitarbeiter wochen-, oft monatelang am jeweiligen Standort eingesetzt. Nicht nur aus gesetzlichen Gründen hat der Arbeitgeber deshalb gerade mit Blick auf die Gesundheit seiner Arbeitnehmer eine Fürsorgepflicht. In der Praxis bedeutet dies vor allem Folgendes: Ist der Mitarbeiter erkrankt, muss das Unternehmen die entstandenen Kosten, z. B. für ärztliche Behandlungen, Medikamente und Rücktransporte übernehmen. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden meist nur landesübliche Leistungssätze refundiert.

E

Eigenheimversicherung

Die Eigenheimversicherung deckt Folgekosten von Brand, Blitzschlag, Explosionen, Wasserschäden, Stürmen.

Einbruchdiebstahl

Die Einbruchdiebstahlversicherung deckt Folgekosten, wenn in versperrte Versicherungsräume eingedrungen wird - egal ob gewaltsam oder nach Diebstahl der Schlüssel - und auch bei einem misslungenen Versuch. Weitere Schäden können eingeschlossen werden.

Einmalerlag

Das bedeutet, dass die Prämie nicht laufend sondern einmalig für die gesamte Laufzeit einbezahlt wird.

Entschädigung

Das ist die Leistung von der Versicherungsgesellschaft nach einem Schadensfall.

Erlebensversicherung

Eine Erlebensversicherung ist eine Kapitallebensversicherung. Bei Erreichen eines bestimmten Alters wird die Versicherungssumme ausbezahlt. Bei Ableben werden einbezahlten Prämien nach Abzug der entstandenen Kosten ausbezahlt.

Europäischer Unfallbericht

Der europäische Unfallbericht ist ein Standardformular, das bei einem Verkehrsunfall von beiden Unfallbeteiligten ausgefüllt werden muss. Man sollte diesen Bericht also stets im Auto mit sich führen.

Exzedentenversicherung

Die Exzedentenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Schäden deckt, welche über die vereinbarte Versicherungssumme hinausgehen. Wenn die Privathaftpflicht z.B. bis zu einer Höhe von EUR 1,5 Mio. deckt, die Exzedenten jedoch bis EUR 10 Mio., ist der Versicherungsnehmer bis zu 10 Mio. versichert.

F

Factoring

Beratung und Verhandlung mit Factoring-Partnern, die das Ausfallsrisiko bei Forderungen gegenüber Kunden und Lieferanten übernehmen. Die laufende Liquidität ist somit sicher gestellt.

Fahrradversicherung

Eine Fahrradversicherung umfasst einen Versicherungsschutz für Diebstahl, Vandalismus, Unfall und Haftpflicht.

Feuerversicherung

Diese Versicherung deckt Folgeschäden die durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz verursacht werden sowie Aufwendungen zur Schadensminimierung.

Folgeschaden

Folgeschäden entstehen unmittelbar nach Eintreten eines Versicherungsfalls, z.B. Schaden durch Löschwasser als Folge eines Feuerschadens oder Wasserschaden nach einem Rohrbruch.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Bei dieser Form einer Lebensversicherung hängt die Höhe der Leistung von der Wertentwicklung der in einem besonderen Fonds zusammengefassten Vermögenseinlagen ab (z.B. Investement-, Immobilienfonds, etc.)

Fälligkeit

Das ist der Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer die Prämie zahlen muss.

G

Garantieversicherung

Eine Versicherungslösung verschmälert nicht die Bonität bei Kreditinstituten gegenüber Bankgarantien für Mängelgewährleistungen und Vertragserfüllungen.Für KFZ-Betriebe gibt es die Möglichkeit der Garantieleistungen für verkaufte Gebrauchtautos auf eine Versicherung aus zu lagen.

Gebäudeversicherung

Das ist die Versicherung einer Immobilie. Meist werden mehrere Risiken, wie z.B. Feuer, Glasbruch, Grundstückshaftpflicht und dergleichen, eingeschlossen.

Gefahrentragung

Bedeutet, dass die Versicherung für einen vereinbarten Zeitraum bestimmte Gefahren/Risiken übernimmt.

Geltungsbereich

Versicherungsverträge unterscheiden zwischen dem räumlichen Geltungsbereich (z.B. Kfz-Haftpflicht in Europa) und dem zeitlichen Geltungsbereich (die Versicherungsdauer).

Generalpolizze

Dies findet man in der Transportversicherung. Hier vereinbaren Versicherung und Transportunternehmen Warenart, Transportweg, Reisemittel, Versicherungswert und Prämie, die für alle Transporte (egal, welches Produkt gerade befördert wird) gilt.

Geschädigter

Der Geschädigte ist derjenige, der einen Schaden erleidet.

Gliedertaxe

Dient zur Beurteilung des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung.

Grobe Fahrlässigkeit

Bei Schäden von grober Fahrlässigkeit ist die Versicherung nicht verpflichtet den Schaden zu bezahlen, z.B. Alkohol am Steuer

Gruppen-Krankenversicherung

Die Produkte und Leistungen einer Gruppen-Krankenversicherung für Mitarbeiter einer Firma sind identisch mit denen für Einzelpersonen. Der Große Vorteil ist, dass wir bei der Gesundheitsvorsorge für eine Gruppe von Personen spezielle Prämienrabatte erhalten.

Grüne Karte

Ist ein internationaler Nachweis, dass das Kfz ordnungsgemäß versichert ist.

H

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer einer dritten Person zufügt. Außerdem wehrt sie ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche ab.

Haftung

Haftung bedeutet die Schadenersatzpflicht gegenüber einem Dritten/Geschädigten und hängt grundsätzlich vom Verschulden ab.

Hagelversicherung

Diese deckt Schäden die durch Hagel entstanden sind.

Haushaltsversicherung

Die Haushalthaltsversicherung ersetzt Schäden von Gegenständen in den eigenen 4 Wänden. Auch eine Privathaftpflichtversicherung ist in der Regel in einer Haushaltsversicherung miteingeschlossen

Höhere Gewalt

Höhere Gewalt wirkt von außen ein und ist immer „unvorhersehbar und unbeeinflussbar“. Damit ist gemeint, dass es ein außergewöhnliches Ereignis sein muss, welches niemand vorhersehen oder verhindern hätte können. z.B. Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Erdbeben..., aber auch Brand, Krieg usw. Dies ist meist bei den Versicherern nicht gedeckt.

I

Indexklausel

Die Indexklausel ist eine vertragliche Zusicherung, dass sich sowohl die Prämie als auch die Versicherungssumme jährlich dem Index (Verbraucherpreisindex) anpassen. Dies ist ein Schutz vor negativen Folgen in der Inflation.

Indirekter Blitz

Das bedeutet, dass der Blitz in eine Leitung einschlägt, es dabei zur Überspannung kommt und somit Elektrogeräte beschädigt werden.

Insassenunfallversicherung

Diese Versicherung schützt alle Personen, die sich in einem Auto befinden - egal ob Fahrzeuglenker oder Beifahrer.

Invalidität

Eine Invalidität liegt im Sinne der privaten Unfallversicherung vor, wenn durch einen Unfall die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit der versicherten Person beeinträchtigt ist.

Investmentfonds

Stellen Sie sich folgendes vor: Sie und 9 Freunde legen je 1.000 Euro in einen Topf. Mit diesen 10.000 Euro kauft nun ein Experte verschiedene Wertpapiere/Aktien/Immobilienfonds o.ä.. Ihr Anteil am Topf beträgt also 10% (1.000 Euro). Wenn nun der Gesamtwert der sich im Topf befindlichen Wertpapiere auf z.B. 15.000 Euro steigt, so ist Ihr aliquoter Anteil nun 1.500 Euro wert. Wenn es nicht so gut läuft und sich der Gesamtwert des Topfes auf 5.000 Euro verringert, ist Ihr Anteil natürlich auch nur noch 500 Euro wert.

K

Kapitalversicherung

Die Kapitalversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der man sich am Ende der Laufzeit aussuchen kann, ob man eine monatliche Rente oder eine einmalige Auszahlung haben möchte.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung deckt Schäden am Kfz, welche durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges oder deren befestigten Teile entstehen. Sie unterteilt sich in Elementarkasko (Teilkasko) und Kollisionskasko (Vollkasko).

Katastrophenschutz

Außergewöhnliche Naturkatastrophen wie z.B. Überschwemmung, Hochwasser, Murenabgänge, Lawinen, Schnee und Schmelzwasser oder Erdbeben sind in Grunddeckungen meist nicht mitversichert. Dies kann durch einen Prämienzuschlag als Zusatzbaustein „Naturkatastrophen“ miteingeschlossen werden.

Kausalität

(=Schadensursache) Von Kausalität spricht man, wenn zwischen zwei Merkmalen ein Zusammenhang aus Ursache und Wirkung besteht. Im Schadenfall muss ein bestimmtes Ereignis die Ursache des Schadens sein, z.B. Blitzschlag für Feuerschaden.

Kinder-Begleitkostenversicherung

Man kann eine Begleitkostenversicherung für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr abschließen. Diese deckt die Kosten bei Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalte einer Begleitperson, z.B. der Mutter.

Klagefrist

Die Klagefrist ist die Frist, innerhalb welcher eine Klage erhoben werden muss. Versäumt man die Frist, ist die Klage unzulässig.

Klauseln

Unter Klausel versteht man auch beschränkende oder erweiternde Bestimmungen in einem Vertrag oder einer Vereinbarung.

Kollektiv-Unfallversicherung

Ein kollektiver Unfallschutz ist mehr als nur Vorsorge – es ist ein Zeichen für die Verantwortung, die ein Firmeninhaber für seine Mitarbeiter übernimmt. Der Unfallversicherungsschutz kann sich die betrieblichen Unfallgefahren beziehen, aber er kann auch auf den Freizeitbereich erweitert werden.

Kontrahierungszwang

Der Kontrahierungszwang beschreibt die gesetzliche Pflicht zum Abschluss eines Vertrages. Dies findet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder. Demnach ist die Krankenkasse verpflichtet alle Bürger, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand zu versichern.

Krankenhaustagegeld

Dieser Baustein kann in der Kranken- und Unfallversicherung miteingeschlossen werden. Der vertraglich vereinbarte Geldbetrag wird täglich bei jedem stationären Krankenhausaufenthalt ausbezahlt.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung trägt Kosten wie z.B. medizinische Behandlungen (Arzt, Krankenhaus), Heil- und Hilfsmittel, Kranken- und Mutterschaftsgeld sowie Arzneimittel. Es gibt 2 Arten: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV – die Prämie ist vom Einkommen abhängig), welche für jeden Bürger in Österreich verpflichtend ist und die private Krankenversicherung (PKV – die Prämie ist von dem gewünschten Versicherungsschutz abhängig).

Kreditversicherung

Sichert ausstehende Forderungen bei Kunden ab und vermindert dadurch Forderungsausfälle.

Kreditversicherung

Dient zur Absicherung von Forderungen. Es ist der Zahlungsausfall versichert.

Kulanz

Ist das Entgegenkommen des Versicherers, obwohl kein Rechtsanspruch besteht. Z.B. nach einem Hagelschaden sind die Jalousien an Ihren Fenstern optisch beschädigt, funktionieren aber noch. Obwohl optische Schäden in Ihrem Fall nicht mitversichert sind, gewährt Ihnen die Versicherung einen gewissen Betrag.

Kumulrisiko

Von einem Kumulrisiko spricht man, wenn viele Einzelverträge von derselben Gefahr betroffen sind. z.B. bei übergreifenden Bränden in der Nachbarschaft

Kunstversicherung

Dies ist eine Versicherung welche Antiquitäten, Kunstgegenstände und Sammlungen im Privatbereich als auch in Museen usw. deckt.

Kündigung

Mehrjährige Versicherungsverträge verlängern sich automatisch (ausgenommen Lebensversicherung). Um diese zu beenden, muss mit Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

L

Laufzeit

Ist der Zeitraum solange ein Versicherungsvertrag aufrecht ist.

Lebensversicherung

Die Lebensversicherung ist eine finanzielle Vorsorge im Alter oder für Hinterbliebene. Da es am Markt sehr viele unterschiedliche Varianten gibt, ist eine Beratung sehr wichtig.

Leistungsausschluss

Diverse Vorerkrankungen, ein spezieller Beruf oder eine gefährliche Sportart können von den Versicherern im Vertrag ausgeschlossen werden, da das Risiko eines Schadenseintritts zu hoch ist. Dies ist dann ein Leistungsausschluss.

Leistungsfreiheit

Bei einer Obliegenheitsverletzung (=Verletzung der vertraglichen Pflicht des Versicherungsnehmers) kann sich die Versicherung im Schadensfall auf Leistungsfreiheit berufen. Dies könnte sein, wenn z.B. jemand ohne Führerschein einen Unfall mit Ihrem Auto verursacht.

Liebhaberwert

= Affektionswert. Dinge mit Liebhaberwert sind nicht versicherbar, da diese nur einen besonderen Wert für den Besitzer haben (Andenken, Fotos usw.). Im Schadensfall wird höchstens der 'Verkehrswert' ersetzt.

M

Mahnung

Bei Zahlungsverzug erhält der Versicherungsnehmer eine Mahnung. Nach 3 Mahnungen wird aufgrund von Nichtzahlung der Versicherungsvertrag gekündigt.

Mehrkostenversicherung

Sach-Mehrkostenversicherung: Wird ein Betrieb infolge eines Versicherungsfalls unterbrochen, so ersetzt der Versicherer die entstandenen Mehrkosten. Mehrkosten sind z.B. Benutzung fremder Grundstücke oder Räume oder Überstundenzuschläge

Mietsachschäden

"Es handelt sich um Schäden, die in kurzfristig gemieteten Räumlichkeiten (z.B. Ferienwohnung oder Hotel) verursacht werden. Die Mietdauer der Räume ist sehr unterschiedlich, wie z.B. von einem Monat bis zu einem Jahr. Es ist zu beachten, dass sich die Versicherung nur auf die Räumlichkeiten, nicht aber auf deren Inhalt bezieht. Gegenstände die fix mit dem Gebäude verbunden sind (Badewanne, Parkettboden, etc.) fallen unter die Versicherung. Ausgenommen sind Schäden durch übermäßige Beanspruchung, Abnutzung, Verschleiß, elektrische Einbauten oder auch Glasschäden."

Mindestprämie

Dies ist ein Beitrag, der mindestens für eine Versicherung zu bezahlen ist, auch wenn die Prämie lt. Offertberechnung geringer ausfällt. (Bsp: Berechnung lt. Offert wäre EUR 15,00 und Mindestprämie ist EUR 25,00, so muss die Prämie von EUR 25,00 beglichen werden.)

Mindestversicherungssumme

Pflichtversicherungen, wie die Kfz Haftpflicht, müssen einen Mindestwert haben. In der Kfz Haftpflicht sind es derzeit EUR 7,5 Mio Versicherungssumme.

Motorbezogene Versicherungssteuer

Diese Kfz-Steuer ist für alle Kraftfahrzeuge und wird an den Staat abgegeben. Als Berechnungsgrundlage für die Steuer werden die KW bzw. ccm des Fahrzeuges herangezogen. Ausgenommen sind: Invalidenfahrzeuge, Krafträder mit einem Hubraum bis 100 ccm, Elektrofahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Mietwagen, Taxi, Probekennzeichen, Kfz für öffentlichen Sicherheitsdienst, Rettung, Feuerwehr und Krankenwagen.

Musterbedingungen

Dies sind unverbindlich empfohlene Bedingungen vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs. Rechtlich verbindlich sind aber nur jene, welche dem Versicherungsvertrags zugrunde liegen.

N

Nachhaftung

Das beschreibt eine zeitliche Erweitung des Versicherungsschutzes nachdem die Versicherung bereits gekündigt wurde. Z.B. Wenn ein Architekt einen Planungsfehler in der Statik begeht, der Fehler aber erst zwei Jahre nach Kündigung seiner Versicherung auffällt, springt die Versicherung bei einer Nachhaftung noch ein.

Nachversicherung

In der Lebensversicherung: Bei der Nachversicherung wird während der Vertragslaufzeit die Versicherungssumme ohne neuerliche Prüfung des Gesundheitszustandes erhöht. z.B. bei Heirat, Geburt, etc.

Nettoprämie

Ist die Prämie ohne jegliche Steuern und Neben- bzw. Verwaltungskosten

Neuwert

Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert einer bestimmten Sache im neuwertigen Zustand (gleicher Art und Güte).

Neuwertversicherung

Dieser Begriff findet sich in der Sachversicherung, wobei die versicherte Sache auf Neuwert versichert ist. Im Schadensfall wird daher der Neuwert bzw. der Wiederbeschaffungswert, unabhängig von Alter und Abnützung, bezahlt.

Nichtrauchertarif

Dies kann man in der Lebens- und Krankenversicherung finden. Einige Versicherer unterscheiden zwischen Raucher und Nichtraucher, wobei die Prämie für Nichtraucher wesentlich günstiger ist.

O

Obliegenheiten

Das sind Pflichten von Versicherungsnehmer und Versicherer.

Ordentliche Kündigung

Ist die Kündigung an eine bestimmte Frist gebunden und gesetzlich oder vertraglich festgelegt, spricht man von einer ordentlichen Kündigung.

P

Pauschalversicherung Hier wird der zu versichernde Wert aller Gegenstände pauschal zusammengefasst. z.B. bei der Haushaltsversicherung. Der Gegensatz dazu ist die Einzelversicherung. Pensionskasse Der Arbeitgeber zahlt Beiträge in die Pensionskasse ein. Diese verwaltet und veranlagt die einbezahlten Beiträge und schreibt sie mit den Steuern befreiten Kapitalerträgen dem Arbeitnehmer gut. Pensionslücke Dies ist der fehlende Wert zwischen dem letzten Erwerbseinkommen und der zu erwarteten Leistung der Pension. Mit einer privaten Pensionsvorsorge sollte diese Pensionslücke geschlossen werden. Performance Die Performance zeigt die Wertentwicklung einer Vermögensanlage über einen bestimmten Zeitraum (meist jährlich) und berücksichtigt alle Erträge wie Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen sowie Kursgewinne und Kursverluste. Personenschaden Wenn eine Person zu Schaden kommt, z.B. durch Unfall oder Krankheit. Pflichtversicherung Pflichtversicherungen sind gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen wie z.B. Kfz Haftpflichtversicherung, Berufhaftpflichtversicherungen für Rechtsanwälte, Ärzte, etc. Polizze Der Versicherungsgeber ist verpflichtet, dem Versicherungsnehmer eine Urkunde über seinen Versicherungsvertrag auszustellen. Die Urkunde nennt man Versicherungsschein (im Gesetz) oder Polizze. Produkthaftung Sie deckt Personen- und Sachschäden, die durch verschuldensunabhängige Mängel eines Produktes entstehen. Sie ist seit 1988 in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Progression Die Progression in der Unfallversicherung bedeutet, dass die Leistungen mit zunehmenden Invaliditätsgrad steigen. Prämie Die Prämie ist das Entgelt, welche der Versicherungsnehmer für seinen Versicherungsschutz bezahlt. Prämienfreistellung Das ist eine Unterbrechung der Prämienzahlung, z.B. wenn man in Karenz weniger Geld zur Verfügung hat.

R

Rechtspflichten

Dies sind Pflichten, welche der Versicherungsnehmer (z.B. Prämienzahlung) und der Versicherer (z.B. Leistung im Schadenfall) erbringen müssen. Kommt man dem nicht nach, sind diese gerichtlich einklagbar.

Regress

Regress bedeutet, dass die Versicherung die Leistung anfangs zwar erbringt, dann aber wieder zurückverlangt, z.B. wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Regulierung

Prämienanpassung bzw. wenn der Versicherer den Schaden bezahlt, spricht man auch von Schadensregulierung

Rentenversicherung

Pensionszusatzversicherung

Restwert

Dieser Wert beschreibt den momentanen Wert eines Fahrzeuges lt. Eurotax-Gebrauchtwagen-Index.

Risiko

Dies ist die Möglichkeit, dass ein Schaden entsteht. Weiters wird „Risiko“ auch als Bezeichnung für den versicherten Gegenstand oder die versicherte Person herangezogen, z.B. in der Kfz Versicherung wird das Kfz als Risiko bezeichnet.

Risikoanalyse

Dies ist die Erfassung und Sammlung aller Risiken der zu versicherten Person. Sie dient zur Ermittlung eines optimalen Versicherungsschutzes.

Risikoausschluss

Hier wird ein bestimmtes Risiko beim Versicherungsvertrag ausgeschlossen. Wenn Sie z.B. Extrembergsteiger sind, könnte die Versicherung einen Unfall bei dieser Sportart ausschließen.

Risikogemeinschaft

Wenn sich mehrere Personen, z.B. ein Verein, gegen die gleiche Gefahr absichern.

Risk-Management

Risk-Management bedeutet die Gefahrenquellen rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu erfassen - das ist die Arbeit eines Versicherungsmaklers.

Rohbauversicherung

Die Rohbauversicherung deckt Schäden an der Baustelle, die durch Sturm, Feuer oder Hagel verursacht werden.

Ruhen des Vertrages

Versicherungsverträge können für eine gewisse Dauer ruhend gestellt werden. In diesem Zeitraum hat man keinen Anspruch auf Versicherungsschutz und zahlt keine Prämie (z.B. Motorrad-Haftpflicht im Winter)

Rückgewähr

Dies ist ein Begriff aus der Rentenversicherung. Sollte die versicherte Person während der Auszahlungsphase versterben, so wird das nicht verbrauchte Kapital an die Hinterbliebenen rückgewährt.

Rückholkosten

Nennt man Kosten, welche durch einen Krankenverletztentransport entstehen, um den Geschädigten von der Unfallstelle in das nächstgelegene Krankenhaus seines Wohnortes zu bringen.

Rücktritt

Bei einem Rücktritt löst man das Vertragsverhältnis rückwirkend ab Beginn des Vertrages.

Rückversicherer

Ein Rückversicherer ist eine Versicherung für eine Versicherung. Versicherung A zahlt eine Prämie an Versicherung B und somit kann Versicherung B für eine teilweise Entschädigung für den Kunden von Versicherung A herangezogen werden.

S

Schadenquote

Dies ist eine prozentuelle Auflistung der vom Versicherer erbrachten Leistungen im Verhältnis zu den eingenommenen Prämien und stellt die Preispolitik der Versicherer dar.

Schadensmeldung

Die Schadensmeldung gehört zu den Obliegenheiten/Pflichten des Versicherungsnehmers. Meldet der Versicherungsnehmer den Schaden zu spät, kommt es zu einer Obliegenheitsverletzung.

Schlussgewinn

Hier werden Teile der Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung nicht laufend, sondern am Ende der Laufzeit gutgeschrieben.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist eine Ablöse in Geld bei bleibenden körperlichen oder seelischen Verletzungen.

Schweigepflicht-Entbindungsklausel

Diese Klausel findet man am Antrag von Personenversicherungen. Durch die Unterschrift des Kunden, entbindet er die Schweigepflicht (von Ärzten und Sozialversicherungsträgern), damit der Versicherer Auskünfte über den Gesundheitszustand und Vorerkrankungen einholen kann.

Schwere Erkrankung (Dread Disease)

Dies ist ein Teil der Lebensversicherung und schließt Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose, Alzheimer oder Parkinsonsche Krankheit mit ein.

Selbstbehalt

Selbstbehalt bedeutet das der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selbst zu zahlen hat. Der Versicherer erbringt keine Leistung, wenn die Schadenshöhe unter dem Selbstbehalt liegt.

Sengschaden

Ein Sengschaden entsteht durch Hitzeeinwirkung ohne Brand und Feuer. Dies können zum Beispiel eine glühende Zigarette, Bügeleisen oder glühende Kohlestücke sein. Sengschäden sind in der Eigenheim / Haushaltversicherung meist nicht versichert, können aber durch zusätzliche Deckungserweiterungen mit eingeschlossen werden.

Skadenz

(=Hauptfälligkeit) Dies ist das Datum der Fälligkeit der Prämienzahlung. Auch Indexanpassungen werden zu diesem Zeitpunkt durchgeführt.

Sofortrente

Sofort nach Einzahlung einer einmaligen Summe in eine Lebensversicherung, wird eine monatliche Rente ausbezahlt. Der Rest des Geldes wird veranlagt.

Sparprämie

In der Lebensversicherung setzt sich die Prämie aus einem Spar- und Kostenanteil zusammen. Die Sparprämie wird veranlagt.

Sperrschein

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, kann die Bank eine Sicherstellung/Pfand z.B. in Form einer Lebensversicherung verlangen, welche von Ihnen dann nur mit Zustimmung der Bank gekündigt werden darf.

Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge

Dies ist eine Pensionszusatzversicherung, welche vom Staat gefördert wird und bei welcher die versicherte Person bei Pensionsantritt eine lebenslange, einkommenssteuerfreie Pension erhält. Weiters ist die Prämie von der Versicherungssteuer befreit.

Sterbegeldversicherung

Deckt die Kosten für eine Bestattung im Ablebensfall. Die Versicherungssumme wird entweder an die bezugsberechtigte Person ausbezahlt oder direkt dem Bestattungsunternehmen überwiesen.

Sterbetafel

Die Sterbetafel ist eine statistische Aufstellung der Mortalität (=Sterblichkeit einer Bevölkerung meist eines Jahres, nach Alter, Geschlecht und Familienstand). In der Versicherungsbranche wird die Sterbetafel zur durchschnittlichen Lebenserwartung und Prämienkalkulation herangezogen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Dies bedeutet, dass private Unfall-, Leben- und Krankenversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.

Stichtagsversicherung

Wenn ein Warenwert starken Schwankungen unterliegt, so meldet der Versicherungsnehmer periodisch den aktuellen Wert, und dementsprechend wird dann die Prämie berechnet. Dies kann z.B. bei einem Fuhrpark vorkommen.

Stilllegung

Kfz-Versicherung: Bei der Stilllegung eines Versicherungsvertrages werden die Kennzeichen in der Zulassungsstelle hinterlegt, z.B. bei Motorrädern in den Wintermonaten. Je nach Tarifvariante kann man sich dadurch für diese Monate die Prämie ersparen. Lebensversicherung: Wenn man einen Lebensversicherungsvertrag still legt, so zahlt man keine Prämie mehr ein ohne dass der Versicherungsschutz erlischt. Durch die Stilllegung wird die Versicherungssumme dementsprechend gekürzt.

Storno

Ein Storno bedeutet die Beendigung eines Versicherungsvertrages. Ein Storno erfolgt schriftlich unter Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen.

Stundung

Dies ist eine Aufschiebung der Prämienzahlung, ohne dass man seinen Versicherungsschutz verliert.

Sturmversicherung

Dies ist ein Teil der Eigenheimversicherung und deckt Schäden an der versicherten Sache, welche unmittelbar durch einen Sturm (mind. 60 km/h) verursacht werden oder wenn der Sturm Gegenstände oder Bäume auf die versicherte Sache wirft. Weiters deckt die Sturmversicherung auch Schäden, welche durch Hagel verursacht werden.

T

Tarif

Jeder Versicherer hat ein Tarif-Handbuch, mit welchem die Versicherungsprämien ermittelt werden können.

Taxe

Ist der Betrag der zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer fest vereinbart ist und für den Zeitpunkt des Versicherungsfalles als Versicherungswert gilt.

Technische Versicherung

Technische Geräte und Anlagen sind teure Anschaffungen und sind gegen unbekannte Sachschäden ab zu sicheren. Nicht nur der Sachschaden infolge Reparatur oder Austausch des Gerätes kann sehr teuer sein. Auch der daraus resultierende Betriebs-, und Produktionsausfall. Mit einer Maschinenbruch-, Elektrogeräte-, Elektronikversicherung bzw. Maschinenunterbrechungs-, Montageversicherung lassen sich diese Gefahren absichern.

Teilentschädigung

Wenn bei einem Sachschaden die Wiederbeschaffung bzw. die Wiederherstellung noch nicht sicher gestellt ist, kann der Versicherer einen Teil der Entschädigung ausbezahlen. Die Differenz zum Neuwert wird erst dann beglichen, wenn der Nachweis über die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung erbracht worden ist.

Teilhaberversicherung

Dies ist eine Form der Lebensversicherung, welche zur Absicherung von Personengesellschaften bei Ableben eines Teilhabers dient.

Tierhalter-Haftpflicht

Als Besitzer eines Tieres (Hund, Pferde, ...) ist man für Personen- und Sachschäden haftbar. Kleintiere wie z.B. Katzen, sind in der Privathaftpflicht mitversichert.

Totalschaden

Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn die Wiederherstellung des Fahrzeuges nicht mehr möglich ist (technischer Totalschaden) oder wenn die Reparatur den Fahrzeugwert (wirtschaftlicher Totalschaden) überschreitet.

Transportversicherung

Die Transportversicherung deckt Schäden von Gütern während des Transportes, Reisen, Aufenthalten und Zwischenlagerungen.

U

Umwelthaftung

Kommt für den Schadenersatz für Umweltschäden auf.

Unanfechtbarkeitsklausel

Die Klausel besagt in der Lebensversicherung, dass trotz Selbstmord und bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (z.B. falsche Gesundheitsangaben), der Versicherer leistungspflichtig ist.

Unfallinvalidität

Dies bedeutet, dass die versicherte Person aufgrund eines Unfalles eine dauerhafte Schädigung (geistig oder körperlich) erleidet. Die Leistung wird nach Höhe der Versicherungssumme und des Grades der Invalidität ermittelt. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres ab Unfalldatum festgestellt werden.

Unterversicherung

Das bedeutet in der Sachversicherung, dass das Risiko zu niedrig versichert ist, z.B. mein Wohnungsinhalt hat einen Wert von EUR 50.000, versichert sind jedoch nur EUR 20.000; im Schadensfall bekomme ich dann nur den aliquoten Anteil daraus ersetzt.

Unterversicherungsverzicht

Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung. In vorangegangenem Beispiel würde das bedeuten, dass der gesamte Schaden ersetzt werden würde.

Unversicherbare Personen

Im Grunde sind fast alle Personen versicherbar. Es gibt wenige Ausnahme die aufgrund Krankheit, Höchstalter, aufgrund des Berufes oder besonderen Gefahren im Bereich Sport nicht bei den Versicherern angenommen werden.

V

Valorenversicherung

Ist eine Art der Transportversicherung, welche Wertsachen versichert. Wie z.B. Wertpapier, Schmuck, Münzen, …

Veranstaltungshaftpflicht

Diese Form der Haftpflicht schützt bei Schäden an Dritten bei Veranstaltungen.

Verdienstausfall

Dies dient zur Überbrückung bei Verdienstausfall und kann mit einer Krankenversicherung als Baustein oder einer speziellen Verdienstausfallversicherung abgeschlossen werden.

Verjährung

Unter Verjährung versteht man den Verlust des Rechts auf Schadenersatz. Dies erlischt bei einem Versicherungsvertrag innerhalb von 3 Jahren. Steht die Leistung einem Dritten (z.B. Bezugsberechtigten) zu, so erlischt diese nach 10 Jahren ab Kenntniserlangen des Anspruches.

Verkehrsopfergesetz

Sollte z.B. ein Unfall mit gestohlenem Kfz oder gefälschten Kennzeichen (in dem Fall besteht keine Haftpflichtversicherung) passieren, dient das Verkehrsopfergesetz als Schutz für den Geschädigten und verpflichtet den Fachverband der Versicherungsmakler Leistung zu erbringen.

Verkehrswert

= der erzielbare Verkaufspreis der versicherten Sache.

Vermittlerrichtlinie

Dies sind Richtlinien, welche bestimmte Qualitätskriterien für Versicherungsmakler (z.B. Einrichtung einer Beschwerdestelle, Mindest-Vermögensschadenhaftpflicht, etc.) sicherstellen.

Vermögensschadenversicherung

Ist eine Berufshaftpflichtversicherung, sie deckt Schäden, welche wegen Pflichtverletzung entstanden sind, z.B. Berufshaftpflicht für Versicherungsmakler, Rechtsanwälte, Notare, usw.

Verschuldenshaftung

Das bedeutet, dass Ihre Haftpflichtversicherung bezahlt, wenn Sie nachweislich schuld sind.

Versicherer

Versicherer gewähren Versicherungsschutz und übernehmen im Schadensfall die vereinbarte Leistung.

Versicherter

Ist die Person, die versichert ist. Muss nicht ident mit dem Versicherungsnehmer sein, z.B. Versicherung für minderjähriges Kind.

Versicherungsagent

Versicherungsagenten sind selbständige Versicherungsvermittler, welche vertraglich an eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften gebunden sind. Er vermittelt lediglich Versicherungsverträge von den Versicherern, an die er gebunden ist.

Versicherungsbeginn

Er gibt den genauen Zeitpunkt an, zu dem der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz beginnt.

Versicherungsbestätigung (VB)

Die Versicherungsbestätigung ist der Nachweis über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung bis zur Ausstellung der Versicherungspolizze. Sie beginnt mit der Hinterlegung bei der Zulassungsstelle – spätestens jedoch mit dem auf der VB angegebenen Beginndatum.

Versicherungsmakler

Versicherungsmakler arbeiten im Auftrag des Kunden, um ihm den bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Sie sind nicht an ein Versicherungsunternehmen gebunden und können somit einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz anbieten.

Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer schließt mit der Versicherung den Vertrag ab.

Versicherungsvertreter

Ein Versicherungsvertreter ist Angestellter eines Versicherungsunternehmens und arbeitet daher auch im Auftrag desselben.

Vertrauensschadenversicherung

Durch kriminelle Handlungen werden den Unternehmen hohe finanzielle Schäden zugefügt. Veruntreuung von Geld und Waren durch Mitarbeiter, Datenmissbrauch, Betrugsfälle können Firmen in eine Notlage bringen. Versichert ist der Vermögensnachteil aufgrund einer Handlung oder Unterlassung einer Vertrauensperson.

W

Wechselkennzeichen

Bei einem Wechselkennzeichen können bis zu max. 3 Fahrzeuge auf eine Kennzeichentafel angemeldet werden. Es kann immer nur ein Fahrzeug in Betrieb genommen werden. Die Prämie errechnet sich aus dem KW/PS stärkstem Fahrzeug. Die Kaskoversicherung wird pro Fahrzeug berechnet. Für die prämienschwächeren Fahrzeuge gibt es einen prozentuellen Abzug.

Wertanpassung

Um eine Unterversicherung zu vermeiden, ist eine Anpassung von Prämie und Leistung an einen bestimmten Index erforderlich. Diese Wertanpassung erfolgt meist jährlich.

Wertentwicklung

= Kurssteigerungen oder Kursverluste bei Fonds, je nach Entwicklung hat man einen Gewinn oder Verlust; den aktuellen Wert kann man bei den meisten Versicherern abrufen.

Wertminderung

=Wertverlust der versicherten Sache durch einen Schaden, z.B. Autounfall

Widerrufsrecht

Der Versicherungsnehmer hat das Recht seinen Antrag binnen 14 Tage ab Antragsstellung schriftlich beim Versicherer zu widerrufen. Dies kann ohne Begründung erfolgen und ist durch das Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Dieses Recht erlischt, wenn es sich um eine Lebensversicherung, Versicherung für Selbständige oder Gewerbe, Versicherung bis zu einem Jahr oder Versicherung mit sofortigem Versicherungsschutz (vorläufige Deckung) handelt.

Witwenrente

Dies kann in der Rentenversicherung vereinbart werden und dient bei Ableben der versicherten Person dazu, dass der/die Witwe/Witwer eine lebenslange Rente erhält.

Wohnungswechsel

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Österreichs, geht die bestehende Haushaltsversicherung automatisch auf die neue Wohnung über. Vorteil: Es besteht keine Versicherungslücke. Man kann auch zum Tag des Umzuges die Versicherung kündigen.

Z

Zahlungsverzug

Wenn der Versicherungsnehmer seine Prämie nicht einbezahlt hat, so gerät er in Zahlungsverzug. Die Erstprämie ist nach Polizzenerhalt innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

Zeitwert

Der Zeitwert beschreibt den Wert einer bestimmten Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Zession (Abtretung)

Bei einer Zession überträgt der Versicherungsnehmer alle Rechte aus einem Versicherungsvertrag an einen Gläubiger.

Zulassungsstelle

Auf der Zulassungsstelle können Kraftfahrzeuge/Motorräder/Mopeds usw. für den öffentlichen Verkehr zugelassen werden. Hier erfolgt die Ausgabe des amtlichen Kennzeichens.

Zusatzversicherung

Man kann Zusatzversicherungen als Erweiterung/Ergänzung zur Sozialversicherung abschließen (z.B. Private Krankenversicherung) oder als Erweiterung eines Versicherungsvertrages (z.B. Pflegeversicherung, Ableben, usw.)

Ü

Überbrückungsklausel

Diese Klausel dient als finanzielle Hilfestellung z.B. bei Arbeitslosigkeit. Bei dieser Klauselvereinbarung vermindert sich die Prämie, dennoch bleibt der gesamte Versicherungsschutz über einen bestimmten Zeitraum aufrecht.

Überschussbeteiligung

Ein Überschuss kann auch als Gewinn in der Lebensversicherung definiert werden. Der Versicherungsnehmer wird an den Gewinnen, welche der Versicherer erwirtschaftet, beteiligt. Der Überschuss setzt sich zusammen aus dem Kostengewinn, Zinsgewinn und dem Sterblichkeitsgewinn. Die Angaben über die Gewinnbeteiligung sind stets unverbindlich, da diese immer von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig sind.

Überversicherung

Eine Überversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme höher ist als der Wert der zu versichernden Sache. Im Schadenfall wird nur der tatsächliche Wert der versicherten Sache ersetzt. (Bereicherungsklausel)